Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 27. Oktober 2024, 11.00 Uhr
Ort: Saal
Stimmberechtigt sind alle in Zürich-Leimbach sowie im Manegg-Areal wohnenden römisch-katholischen Ein- wohnerinnen und Einwohner, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, im Aktivbürgerrecht (Art. 398 ZGB) nicht eingestellt und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B, C, Ci) sind.